Normen und Regeln
Die Bemessung und die Herstellung der Stahlrohrpfähle erfolgen nach Eurocode 7 sowie DIN EN 12699 und nach den Empfehlungen des Arbeitskreises „Pfähle“ (EA-Pfähle). Übliche Durchmesser der Rohre sind 219, 356 und 406 mm. Die Belastungen und Rohrdurchmesser sind auf die jeweiligen Bodenverhältnisse abzustimmen. Dabei beraten wir Sie gern.
Herstellungsverfahren
Ein Anfängerrohr, welches am Fußpunkt verschlossen ist, wird mittels Innenrohrrammung in den Boden abgeteuft. Bei Bedarf werden Verlängerungsrohre aufgesetzt und
umlaufend verschweißt, sodass der Arbeitsablauf fortgesetzt werden kann. Ist die Endtiefe erreicht, können die Rohre mit Beton verfüllt und mit einer Kopfbewehrung als Anschlussbewehrung versehen werden.
Die Stahlrohre verbleiben komplett im Boden und wirken als zusätzlicher Schutz gegen betonaggressives Wasser oder weiche Schichten. Überschüssige Rohrlängen werden nach Erreichen der erforderlichen Tiefe abgeschnitten. Das Stahlprofil allein ist in der Lage, die Lasten abzutragen.
Flexibel einsetzbar
Die geringe Masse der zu rammenden Stahlrohre ermöglicht die Pfahlherstellung mit einem kleinen, kompakten Gerät. Daher werden die Pfähle auch bei sehr beengten
und schwierigen Platzverhältnissen hergestellt. Die Innenrohrrammung ermöglicht die schonende, nahezu erschütterungsfreie Einbringung der Pfähle in den Baugrund auch in unmittelbarer Nähe bestehender Gebäude.