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Ausbau des Sacrow-Paretzer-Kanals

Daten und Fakten
Firma PORR Spezialtiefbau GmbH
Auftraggeber WNA Berlin / ARGE Sacrow-Paretzer-Kanal Los 2
Stadt/Land Sacrow - Deutschland
Projektart Gründung
Bauzeit 02.2016 - 06.2016

Ausbau des Sacrow-Paretzer-Kanals

Im Rahmen des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 17 (VDE) wird die Wasserstraßenverbindung Hannover-Magdeburg-Berlin nach der europäischen Wasserstraßenklasse Vb ausgebaut. Die Wasserstraßenabschnitte Sacrow-Paretzer-Kanal (SPK) und der Mündungsbereich des Havelkanals (HvK) entsprechen nicht den geltenden Bestimmungen. Durch den Ausbau des Wasserstraßenabschnittes am SPK sowie den Mündungsbereich des HvK werden für Bemessungsschiffe 2.300 t – Großmotorgüterschiff (GMS) und 3.600 t – Schubverband (SV) die erforderlichen Voraussetzungen für eine Befahrung geschaffen. Bestandteil dieser Maßnahme ist das Anlegen einer Wartestelle am Ostufer im Mündungsbereich des HvK (HvK-km 33,96 bis 34,18). Diese Wartestelle wird in rückverankerter Spundwandbauweise hergestellt. Wir wurden mit den Verpressankerarbeiten beauftragt.

Die Verankerung der Spundwand erfolgte mit 104 Stück bis zu 30,5 m langen Dauerlitzenankern gemäß der Zulassung Z-34.11-224 Stump-Kompaktanker für Fels und Boden als 4-Litzen-Anker.

Die Eignung war an drei Bauwerksankern nachzuweisen, welche vor der eigentlichen Serienproduktion hergestellt wurden. Die Herstellung und die Eignungsprüfung wurden von der Bundesanstalt für Wasserbau überwacht.

 Als Gutachter für die Eignungsprüfung fungierte die Brandenburgische Technische Universität Cottbus. Der Überwachungsaufwand war durch den zum Teil sensiblen Baugrund erforderlich. Aufgrund des wasserempfindlichen Geschiebemergels konnte nicht mit einem Bohrverfahren mit Aussenspülung gearbeitet werden. Zum Einsatz kam das baugrundschonende Doppelkopfüberlagerungsbohrverfahren mit Innenspülung. Das Innengestänge war mit einem Rückversatz von mindestens 30 cm gegenüber dem Aussenbohrrohr zu betreiben. So wurde sichergestellt, dass das gesamte Spülwasser zusammen mit dem Bohrgut innerhalb des Aussenbohrrohres gefördert wurde, ohne dass der Baugrund Kontakt mit dem Spülwasser bekam.

Die geforderte Tragfähigkeit konnte an allen Ankern nachgewiesen werden und die Arbeiten wurden zur vollsten Zufriedenheit des Bauherrn abgeschlossen.