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A1-Rheinbrücke Leverkusen

29.04.2020

Die PORR AG hat am Freitag, den 24.04.2020 die Kündigung von Straßen.NRW des Bauvertrags für das Bauprojekt der A1-Rheinbrücke Leverkusen wegen vermeintlicher „erheblicher Mängel“ der Stahlbauteile erhalten. Die PORR weist diese Vorwürfe entschieden zurück, da diese sachlich nicht haltbar sind. Gutachten renommierter Stahlbau-Experten und der TÜV Rheinland bestätigen, dass eine Beseitigung der festgestellten Fehlstellen unproblematisch vorgenommen werden kann. Eine Neuproduktion aller Stahlteile sei entsprechend der Gutachten nicht notwendig und nicht nachvollziehbar. Auch hat der Auftraggeber nur einen geringen Teil der Stahlelemente untersucht.

Die Herstellung in China wurde durch den TÜV Rheinland, der im Auftrag der PORR vor Ort war, sowie durch Vertreter von Straßen NRW überwacht. Das ausführende Unternehmen China Railway Shanhaiguan Bridge Group Co., Ltd. (CRSBG), ist ein renommiertes, international agierendes Unternehmen für Stahlbrückenkonstruktionen, hat viele spektakuläre Brücken realisiert (z.B. Rathenow Brücke DB AG, Donaubrücke DB AG, Save Brücke Belgrad, Macau Brücke Hongkong) und ist nach allen relevanten deutschen und europäischen Normen zertifiziert. Die Zertifizierung von CRSBG erfolgte durch DVS-SLV Duisburg als anerkannte Zertifizierungsstelle Stahlbau. Diese Zertifizierung wurde im Frühjahr 2019 erneut und bis 2022 verlängert. Straßen.NRW hat die CRSBG vor Auftragsvergabe an die PORR gesondert überprüft und die Beauftragung des Unternehmens als Nachunternehmer der PORR ausdrücklich genehmigt.

Die beanstandeten Mängel sind im voluminösen Stahlbau immer anzutreffen. Solche Fehlstellen sind Schleifspuren, Kratzer, Schweißrückstände oder einzelne Poren/Einschlüsse in Schweißnähten. Diese werden gemeinsam festgestellt und dann in definierten Verfahrensweisen beseitigt. Der TÜV Rheinland hat in seiner Presseerklärung vom 18.4.2020 bestätigt, dass eine Beseitigung der Fehlstellen unproblematisch vorgenommen werden kann und hält alle Stahlteile für nachbesserungsfähig. Es entspricht dem üblichen Standard im Stahlbau, verbliebene Restmängel an den Elementen auf der Baustelle vorzunehmen. Die PORR beabsichtigte, dies nach einem bereits vorgeschlagenen Bearbeitungskonzept durchzuführen.

Für die PORR ist die Kündigung des Vertrags bedauerlich weil durch diese Maßnahme die Fertigstellung der Rheinbrücke verzögert und die Gesamtkosten für das Projekt deutlich in die Höhe getrieben werden. Die PORR war stets um eine praktikable Lösung bemüht, die viel Zeit und Geld gespart und den Interessen der Menschen und der Wirtschaft in der Region gedient hätte. Die PORR ist vorbereitet, ihren Rechtsstandpunkt zu vertreten und ihre wirtschaftlichen Interessen zu wahren.

Weil Straßen.NRW bislang die Einschaltung eines unabhängigen Gutachters abgelehnt hat, hat die PORR vor Kurzem vom vertraglichen Recht Gebrauch gemacht und eine Schiedsbegutachtung durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle beantragt. Sollte es weiterhin keine Verständigung geben, kann so eine neutrale Klärung zusätzlich zu der bestehenden Auffassung des TÜV Rheinland herbeigeführt werden.